AGB'S

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB") gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der AWZ Walchhofer GmbH (im Folgenden AWZ") und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes von AWZ erstellten Angebotes oder Vertrages.


    Vertragspartner von AWZ (im Folgenden Auftraggeber") stimmen zu, dass auch im Falle der Verwendung von eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der ausschließlichen Geltung der AGB von AWZ auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen bleiben. Entgegenstehenden AGB's wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen.


    Wenn AWZ bestimmte Rechte aus diesen AGB nicht ausüben sollte, gilt dies nicht als schlüssiger Verzicht auf diese Rechte.


    Handelt der Auftraggeber nicht in eigenem Namen hat er dies ausdrücklich mitzuteilen. Ein Vertreter des Auftraggebers erklärt ausdrücklich, zum Abschluss von Verträgen für den Auftraggeber berechtigt und bevollmächtigt zu sein. Die mangelnde Berechtigung oder Bevollmächtigung des Vertreters macht ihn für alle Ersatzansprüche persönlich haftpflichtig.


    Angebote von AWZ erfolgen freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.


    Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn AWZ eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet oder mit der Erfüllung der Leistung begonnen hat.


    Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart wurden und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


    AWZ darf einen Auftrag ohne Zustimmung des Auftraggebers ganz oder teilweise an Subunternehmer weitergeben.


    Soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, verstehen sich die angebotenen Preise netto exklusive allfälliger Steuern, Abgaben und Gebühren und Transport. Sind Steuern, Abgaben und Gebühren im Angebot gesondert angeführt und treten zwischen Angebot und Ausführung der vereinbarten Leistung eine Erhöhung ein, ist AWZ berechtigt, die aliquoten Mehrkosten zu verrechnen.


    Kostenschätzungen, Kostenvoranschlägen und Preisauskünfte von AWZ sind unverbindlich. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit leistet AWZ keine Gewähr. Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten.


    Ergeben sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen bis 15 % eines ausdrücklich verbindlich veranschlagten Preises ist AWZ berechtigt, diese Mehrkosten auch ohne vorherige Verständigung des Auftraggebers in Rechnung zu stellen. Verbindliche Kostenschätzungen und Kostenvoranschlägen gelten nur insoweit, als die tatsächlich abgeholten oder angelieferten Abfälle hinsichtlich Menge und Zusammensetzung den Angaben des Auftraggebers genau entsprechen. Bei unrichtigen Angaben von Seiten des Auftraggebers ist für die Preisberechnung die aufgrund der Überprüfung durch AWZ festgestellte Zusammensetzung und Menge der Abfälle maßgeblich.


    Über den Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen von AWZ können gesondert in Rechnung gestellt werden. AWZ ist berechtigt, Mehrkosten, deren Verursachung in der Sphäre des Auftraggebers liegen oder gelegen sind, (Leerfahrten, Steh- und Wartezeiten) in Rechnung zu stellen.


    Wurden nichts Abweichendes schriftlich vereinbart sind alle Zahlungen sofort bei Rechnungserhalt zur Zahlung fällig und binnen 7 Tagen abzugs- und spesenfrei auf das im Briefkopf der Rechnung angeführte Konto von AWZ zu überweisen. Mitarbeiter von AWZ sind nicht zum Inkasso berechtigt. 13a. Die Legung von Teilrechnungen ist zulässig.


    Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung ein. Bei Verzug des Auftraggebers sind allenfalls gewährte Preisnachlässe hinfällig. Der Auftraggeber ist zum Ersatz sämtlicher prozessualer und außergerichtlicher Mahn- und Inkassokosten verpflichtet.


    Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug kann AWZ die Erfüllung von Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung aufschieben. AWZ ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 9%-Punkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12 % p.a. zu berechnen.


    Terminverlust tritt ein, wenn der Auftraggeber auch nur mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder Teilzahlung in Verzug gerät. In diesem Fall kann AWZ alle offenen Rechnungen sofort fällig stellen.


    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.


    Hat AWZ einen Vertrag mit mehreren Auftraggebern abgeschlossen haften diese für alle Geldforderungen und sonstigen Ansprüche solidarisch.


    Alle notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen sind vom Auftraggeber selbst zu erwirken. Dazu zählen insbesondere behördliche Genehmigungen zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen und Zustimmungserklärungen des Eigentümers bei Benutzung fremder Grundstücke.


    AWZ ist nicht verpflichtet aber berechtigt, das Vorliegen und den Umfang der Genehmigungen und Zustimmungen zu überprüfen. Unterlässt der Auftraggeber die Einholung von Genehmigungen und Zustimmungen haftet er gegenüber AWZ für den daraus entstehenden Schaden.


    Der Auftraggeber hat Abfälle nach Art und Zusammensetzung vollständig und richtig zu bezeichnen, zu deklarieren und zu klassifizieren sowie diese in den gesetzlich vorgeschriebenen, dazu geeigneten und mangelfreien Behältnissen sowie bei Bedarf mit der richtigen und vollständigen Dokumentation zu übergeben. Für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtung haftet der Auftraggeber für sämtliche Schäden, Folgen und Nachteile, die AWZ oder einem Dritten bei oder nach der Erfüllung des Auftrages entstehen.


    Die Übereinstimmung des Abfalls mit den Angaben des Auftraggebers wird erst auf dem Betriebsgelände von AWZ überprüft. Treten berechtigte Zweifel an der richtigen und vollständigen Bezeichnung, Deklaration und Klassifikation auf, kann der Abfall auf Kosten des Auftraggebers untersucht werden. Sollte der Auftraggeber keine Untersuchung wünschen unterwirft er sich der Einstufung von AWZ. Verlangt der Auftraggeber eine Untersuchung hat er sämtliche Folgekosten sowie die Kosten der Überprüfung zu tragen, wenn die Angaben des Auftraggebers unrichtig waren.


    Abfall darf keine radioaktiven / strahlungsrelevanten bzw explosiven Stoffe enthalten. Dies gilt auch für Abfall mit natürlicher Strahlung. Abfälle mit radioaktiven bzw explosiven Stoffen werden von AWZ nicht übernommen und lagern nur auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.


    Über Aufforderung von AWZ ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht übernommene und daher nur gelagerte Abfälle umgehend bei AWZ abzuholen oder abholen zu lassen. Für den Fall der Weigerung des Auftraggebers ist AWZ befugt, die Abfälle auf Kosten des Auftraggebers entsorgen zu lassen.


    Mit der Übergabe von Abfällen an AWZ beauftragt der Auftraggeber ausdrücklich die Entsorgung derselben. AWZ darf übernommene Abfälle auch ohne Kostenersatz stofflich verwerten, selbst wenn deren Behandlung oder Beseitigung vereinbart wurde.


    Soweit AWZ Begleitpapiere anhand der Angaben des Auftraggebers erstellt, hat dieser die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und bestätigt er die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift.


    Wird Abfall nach Gewicht abgerechnet ist ausschließlich das Gewicht anhand der Abwiegung von AWZ maßgebend.


    Sollte AWZ dem Auftraggeber Sammelbehältnisse (Gebinde, Mulden oder Container) entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, bleiben diese im Eigentum von AWZ.


    Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sammelbehältnisse pfleglich zu behandeln. Er haftet für Beschädigungen und verpflichtet sich, diese nur vertragsgemäß zu füllen. Bei Fehlwürfen hat AWZ die Möglichkeit, dem Auftraggeber dadurch tatsächlich anfallende höhere Kosten in Rechnung zu stellen oder die Sammelbehältnisse an den Auftraggeber zu retournieren, wobei die Kosten des Retournierens der Auftraggeber trägt.


    AWZ wird die Sammelbehältnisse auf den vom Auftraggeber angegebenen Platz aufstellen. Der Auftraggeber sorgt für eine ungehinderte Zu- und Abfahrt zum angewiesenen Aufstellungsort. AWZ trifft keine Haftung für den Fall der Aufstellung der Sammelbehältnisse auf Fremdgrund ohne Berechtigung. Der Auftraggeber hat AWZ diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.


    Den Anweisungen von AWZ hinsichtlich der Füllung der Sammelbehältnisse ist Folge zu leisten. Die Sammelbehältnisse dürfen nicht über den Rand hinaus beladen werden. In Sammelbehältnisse dürfen nur die bei Auftragserteilung genannten Abfallarten eingefüllt werden. Für den Fall der vertragswidrigen Füllung der Sammelbehältnisse trägt der Auftraggeber alle dadurch entstehenden Kosten.


    AWZ kann ein Entgelt für die Zurverfügungstellung des Sammelbehältnisses verlangen. Sollte AWZ Sammelbehältnisse zum vereinbarten Zeitpunkt abholen und ist das Sammelbehältnis nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht zur Abholung geeignet oder bereit, so kann AWZ für den Zeitraum bis zur Rückgabe eine angemessene Vergütung verlangen.


    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Sammelbehältnisse sofort bei Ablieferung eingehend zu kontrollieren und Mängel bei sonstigem Verlust von Schadenersatzansprüchen sofort bekannt zu geben. Die Sammelbehältnisse können gebraucht und gereinigt sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sammelbehältnisse auf deren ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand laufend zu kontrollieren.


    AWZ ist berechtigt, auf den Sammelbehältnissen Werbekleber ohne ausdrückliche Bewilligung des Auftraggebers anzubringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Werbung zu entfernen.


    Von AWZ bekannt gegebene Leistungstermine und Fristen sind unverbindlich. Bei der Vereinbarung von Leistungsintervallen wird AWZ im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die Leistungen innerhalb der vereinbarten Intervalle durchführen. Wird die Einhaltung der Leistungstermine und Fristen durch Umstände verzögert, die von AWZ nicht zu vertreten sind, verlängern sich die Fristen und Termine um die Dauer dieser Umstände. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen solchen Verzögerungen zu erheben.


    Verzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder erheblich erschweren verlängern die Leistungspflicht. AWZ gerät dabei nicht in Verzug und kann der Auftraggeber daraus keine wie auch immer gearteten Schadensersatzansprüche ableiten.


    Alle Ansprüche gegen AWZ aus Gewährleistung und Schadenersatz sind unverzüglich, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche, schriftlich zu melden. Die Haftung von AWZ aus dem Titel des Schadenersatzes ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt und mit EUR 5.000,00 pro Schadensfall begrenzt.


    AWZ haftet nicht für Beschädigungen aufgrund höherer Gewalt sowie Schäden aufgrund der Missachtung der AGB.


    Die Haftung von AWZ bleibt in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Leistung entstanden sind.


    Darüber hinaus gehender Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.


    AWZ übernimmt keine Garantie für die Dichtheit von Sammelbehältnissen sowie das Nichtvorliegen von Schädlingsbefall.


    Erfüllungsort ist ausschließlich der Unternehmenssitz von AWZ. Für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes für die Gemeinde Velden vereinbart.

    Die digitalisierte Form als Pdf-Datei können Sie hier AGB's herunterladen.

Datenschutz

  • Datenschutz Erklärung zur Informationspflicht/ (Datenschutzerklärung)



    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Tätgkeiten.


    Verantwortlich: AWZ Walchhofer GmbH.


    Zwecke der Datenverarbeitung: Wir verarbeiten Ihre gesammelten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:


    Bearbeitung von Anfragen


    Angebotslegung


    Vertragserfüllung


    Verrechnung


    Geltendmachung der Vertragsansprüche


    Kundenservice



    Rechtsgrundlage:
    Die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind einerseits die Erfüllung unserer rechtlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen, berechtigte Interessen, Vertragserfüllung sowie andererseits Ihre Einwilligung (Einwilligung, Cookies).


    Speicherdauer: Ihre personenbezogenen Daten werden von uns, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung über die Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrages) verarbeitet sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich im Wesentlichen aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO) sowie dem Abfallwirtschaftsgesetzt (AWG) ergeben. Des Weiteren behalten wir es uns vor, sämtliche Daten bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreites, fortlaufender Gewährleistungs- und Garantiefristen oder ähnlicher Fälle aufzubewahren.


    Datenempfänger:

    Im Bedarf werden die zur Vertragserfüllung notwendigen Daten an ausgewählte Sub-Unternehmer (Frächter, Entsorgungsunternehmen) weitergegeben.


    Für Optimierungszwecke können wir uns externen Beratungsunternehmen bedienen, welche unter Umständen die Daten in anonymisierter Form erhalten.


    IT-Dienstleister und Webhosting-Betreiber


    Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien


    Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Umweltbundesamt, div. Landesregierungen sowie Behörden



    Datensicherheit: Entsprechend des technischen Fortschrittes setzt AWZ technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die gespeicherten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust oder Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Darüber hinaus werden Vereinbarungen und Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz auch von unseren Auftragsverarbeitern beachtet werden.


    Kontakt mit uns: Wenn Sie per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.


    Personen unter 14 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammeln wir solche Daten nicht.


    Cookies: Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

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    Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.


    Kontakt:
    Bezugnehmend des Datenschutzes erreichen Sie uns unter: +43 (0)664 - 38 31 669
    per Mail: office@awz.or.at
    AWZ Walchhofer GmbH



    Die digitalisierte Form als Pdf-Datei können Sie hier Datenschutz herunterladen.

Impressum

  • Impressum:


    Firmenname:
    AWZ Walchhofer GmbH


    Anschrift:
    Büro: Oleanderweg 4, 9241 Wernberg
    Arbeitsstätte: Lindenhofweg 37, 9220 Velden

    Firmenbuchnummer: 552308v
    ATU: 76571434
    Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Villach
    Telefon Büro: +43(0)664 - 38 31 669
    Telefon Hr Walchhofer: +43(0)650 - 76 75 565

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